Grün vor der Haustür
Sie wollen ein paar Quadratmeter Grün vor Ihrer Tür?
Wer sich beim Kreisverwaltungsreferat eine Sondernutzungserlaubnis besorgt und zuvor die Nachbarn und den Bezirksausschuss des Viertels begeistert hat, darf auf dem Gehweg vor der Haustür Hochbeete aufstellen.
Der Bürgersteig ist ein städtischer Grund, daher kann ein Hausbesitzer das Aufstellen nicht untersagen. Nur der Anwohner, der unmittelbar im Erdgeschoß vor dem Hochbeet wohnt, oder arbeitet, muss seine Einwilligung geben.
Zu den Kosten erfahren Sie hier mehr.
Voraussetzungen
Maße Hochbeet 0,6 bis 1,2 Meter hoch
Grundfläche maximal 0,72 qm
(Ausnahmeregelung siehe Schreiben Kreisverwaltungsreferat)
Achtung, viele Pflanzenkästen sind nicht 60 cm hoch!
Mindestabstand zwischen mehreren Hochbeeten drei Meter
Mindestdurchgangsbreite bei reinen Gehwegen 1,60 m, bei angrenzendem Radweg 1,90 m, bei Schräg- oder Senkrechtparkern 2,30 m.
Verwaltungsgebühr einmalig 30 Euro, keine Nutzungsgebühr für Privatpersonen
Die Hochbeete können das ganze Jahr auf dem Gehweg stehen bleiben.
Weiter Informationen Kreisverwaltungsreferat
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