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Hürden zu hoch - zweierlei Maß

8/2023


Hochbeete auf Münchner Gehsteigen

Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, das derzeit bestehende Konzept für die Genehmigung von Hochbeeten auf öffentlichen Grund zu erleichtern. Lediglich 5 Anträge sind bis jetzt von Bürgern gestellt worden. Die Regelung, dass der Nachbar aus dem Erdgeschoss mit der Aufstellung des Hochbeets einverstanden sein muss, läßt viele Projekte scheitern. Die Mieter haben Sorge, dass sie Schwierigkeiten mit den Vermieter bekommen könnten. Die Regelung der Zustimmugn wird bei Hochbeeten gefordert, nicht aber bei der Beflanzung von Straßenbeeten.



Forderung

  • Keine Zustimmung der Nutzer*innen des Erdgeschosses des nächstliegenden Gebäudes
  • Keine Verwaltungsgebühr für Bürger



Antwort Kreisverwaltungsreferat (KVR)

"(...) Den größten Einfluss hat ein aufgestelltes Hochbeet dabei auf den nächsten Anwohnenden auf Erdgeschossniveau. Diese werden regelmäßig mit der Optik des Beetes konfrontiert und bekommen auch mögliche Auswirkungen wie vermehrtes Insektenaufkommen oder entstehende Gerüche am intensivsten mit. Aus diesem Grund sollen Erdgeschossnutzer*innen nicht durch Hochbeete zwangsbeglückt werden, gegen die sie Einwände haben. (...)"



Die Begründung des KVR steht im Wiederspruch  zum Biodiversitätskonzept
der Stadt München


  • Antrag Dorothee Haering

    Sehr geehrter Herr Reiter, sehr geehrte Frau Habenschaden und Frau Dietl, 


    hiermit beantrage ich das die Voraussetzungen für das Programm „Hochbeete auf öffentlichen Grund“ entbürokratisiert werden. 


    Folgende Voraussetzungen sollen ersatzlos gestrichen werden


    „Zustimmung der Nutzer*innen des Erdgeschosses des dem Hochbeet nächstgelegenen Gebäudes“ 


    Begründung: Die Hochbeete auf Gehwegen stehen auf städtischen Grund. Wenn Bürger eine Baumscheibe vor dem Haus bepflanzen wollen müssen sie auch nicht die Zustimmung der Nutzer im nächst gelegen Gebäude um Erlaubnis fragen. Wenn ein Fahrradständer von der Stadt aufgestellt wird, bittet die Stadt auch nicht um Zustimmung der Anwohner, genauso bei der Genehmigung von Schaniegarten vor dem Haus. 


    Warum muss dann für ein Hochbeet eine Einwilligung eingeholt werden? 


    Hochbeete als kleine Blühoasen können die tristen Straßen extrem aufwerten und verursachen bestimmt nicht mehr Lärmbelästigung wie ein Schaniegarten. Wie beim alten Grünpaten-Programm sind die Hürden in München wieder mal viel zu hoch. 


    Zudem sollte die Verwaltungsgebühr: In der Regel mindestens 30 Euro, ersatzlos gestrichen werden. 


    Begründung: Eigentlich ist es Aufgabe der Stadt für eine „grünere Stadt zu sorgen“, sprich in den versiegelten innerstädtischen Gebieten, Bäume zu pflanzen, Grünoasen zu schaffen. München steht im Vergleich zu anderen Städten extrem schlecht da. Umso unverständlicher ist es, das Gebühren erhoben werden, wenn der Bürger aktiv wird. 


    Dorothee Haering 

    Georgenstraße 123 

    80797 München 

    Haering@bildhaft.com


  • Antwort Stadt

    Sehr geehrte Frau Haering, 


    vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Oberbürgermeister Reiter sowie an die 2. Bürgermeisterin, Frau Habenschaden und die 3. Bürgermeisterin, Frau Dietl. Herr Oberbürgermeister Reiter hat uns gebeten, Ihnen in der Sache zu antworten.


    Gerne erläutern wir Ihnen den Hintergrund der erforderlichen Zustimmung der Nutzer*innen des Erdgeschosses des nächstliegenden Gebäudes für das Aufstellen eines Hochbeets.


    Generell wird bei allen Aufstellungen vor der Fassade eines Hauses regelmäßig die Zustimmung des Eigentümers verlangt. Die Möglichkeit, Hochbeete auf öffentlichem Grund zu errichten, ist in erster Linie dazu bestimmt, Anwohnenden eine Möglichkeit zum Gärtnern und optischen Verschönern ihres Wohnorts zu geben. Den größten Einfluss hat ein aufgestelltes Hochbeet dabei auf den nächsten Anwohnenden auf Erdgeschossniveau. Diese werden regelmäßig mit der Optik des Beetes konfrontiert und bekommen auch mögliche Auswirkungen wie vermehrtes Insektenaufkommen oder entstehende Gerüche am intensivsten mit. Aus diesem Grund sollen Erdgeschossnutzer*innen nicht durch Hochbeete zwangsbeglückt werden, gegen die sie Einwände haben. Solche im Erlaubnisverfahren ungehörten Einwände könnten im Nachgang zu Nachbarschaftsstreitigkeiten und Beschwerden führen, die besser schon vor Genehmigungserteilung berücksichtigt werden können.


    Soweit das Aufstellen von Fahrradständern erlaubt wird, handelt es sich regelmäßig um Gewerbetreibende, die die Ständer unmittelbar vor ihrem eigenen Geschäft aufstellen, also selbst in vielen Fällen Erdgeschossnutzer*innen sind. Fahrradständer sind in ihrer Optik auch nicht in gleichem Maße wie Hochbeete von einer regelmäßigen Pflege abhängig. In Fällen wie bei der Beantragung von Parklets, die ebenfalls einer stärkeren Pflege bedürfen, wird ebenfalls eine schriftliche Einverständniserklärung angrenzender Erdgeschossnutzer*innen verlangt. 


    Auch im Fall der Schanigärten verhält es sich in der Regel so, dass der Schanigarten direkt vor dem eigenen Gastronomiebetrieb verortet ist.


    Hinsichtlich der Gebührenerhebung hat die Verwaltung ihren Spielraum bereits dadurch ausgenutzt, dass wir für die Aufstellung von Hochbeeten durch Privatpersonen keine Sondernutzungsgebühren erheben. Dies ist nach Art. 18 Abs. 2a Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) unserem Ermessen überlassen, welches die Stadt München mit der Sondernutzungsgebührensatzung ausgeübt hat.


    Hinsichtlich der Verwaltungsgebühren steht den Gemeinden ein solches Ermessen nicht zu, es findet Bundesrecht Anwendung. Dabei sind Verwaltungsgebühren innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Rahmens zu erheben, sofern keine der ebenfalls gesetzlich festgelegten Gründe für persönliche oder sachliche Gebührenbefreiung bestehen. Die hiesige Verwaltungsgebühr bewegt sich am unteren Rand des möglichen Gebührenrahmens. Die Gebühren müssen grundsätzlich so bemessen sein, dass der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand gedeckt wird. Auch im Vergleich mit in anderen Angelegenheiten erhobenen Verwaltungsgebühren ist die Festlegung einer Verwaltungsgebühr von wenigstens 30 Euro dem entstehenden Verwaltungsaufwand angemessen.

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


  • Biodiversitätskonzepts der Stadt München

    Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer: „Das Ziel der Stadt muss sein, alle ökologischen Potentiale zu nutzen, die wir auf Ausgleichs- und Biotopflächen, in den öffentlichen Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün vorfinden."

  • Reaktionen von Bürgern auf nebenan

    "Und was ist mit den Autos, die vor der Erdgeschosswohnung ein- und ausparken und schädliche Abgase ausstoßen? Da werde ich doch auch nicht um Erlaubnis gefragt, oder? Finde die Antwort so nicht nachvollziehbar."


    "So eine schlechte Antwort hätte ich der Stadt wahrlich nicht zugetraut. Mein Respekt geht gegen Null."


    "Es ist wirklich absurd, was da läuft… so kommen wir nie weiter bzgl Klima und grüner Stadt."


    "Ich frag mich manchmal, was für einen Sinn eine solch weltfremde Bürokratie macht. Eine Einwilligung und 30 Euro, nur weil man etwas verschönern / verbessern / natürlicher gestalten will? Manchmal versteh ich die Welt nicht mehr."