Regellust par Excellence
8/2025
Wir Bürger würden gerne Pflanzentröge auf unsere Gehwege stellen und scheitern allerdings an den hohen bürokratischen Hürden die das Referat fordert.
"(...) Den größten Einfluss hat ein aufgestelltes Hochbeet dabei auf den nächsten Anwohnenden auf Erdgeschossniveau. Diese werden regelmäßig mit der Optik des Beetes konfrontiert und bekommen auch mögliche Auswirkungen wie vermehrtes Insektenaufkommen oder entstehende Gerüche am intensivsten mit. Aus diesem Grund sollen Erdgeschossnutzer*innen nicht durch Hochbeete zwangsbeglückt werden, gegen die sie Einwände haben. (...)„
Wir fragen uns, warum darf das Gartenbauamt Anwohner "zwangsbeglücken" mit ihren Pflanzentrögen auf den Gehsteigen, wir Bürger aber nicht.
Anfrage
18.08.2025 Mail an die Leiterin des KVR Frau Sammmüller-Gradl, Herrn OB Reiter und den Stadträten
Liebe Frau Sammüller-Gradl,
Sie als „waschechte Grüne“ werden sicher die Bitte des Stadtrats, zur Stärkung der Klimaresilienz Münchens die Errichtung von Pflanztrögen im Stadtgebiet Münchens wohlwollend zu prüfen, sofort in Angriff nehmen!
Wir Bürger würden nämlich gerne Pflanzentröge auf unsere Gehwege stellen und scheitern an den hohen bürokratischen Hürden die Ihr Referat fordert.
8/2023
Hochbeete auf Münchner Gehsteigen
Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, das derzeit bestehende Konzept für die Genehmigung von Hochbeeten auf öffentlichen Grund zu erleichtern. Lediglich 5 Anträge sind bis jetzt von Bürgern gestellt worden. Die Regelung, dass der Nachbar aus dem Erdgeschoss mit der Aufstellung des Hochbeets einverstanden sein muss, läßt viele Projekte scheitern. Die Mieter haben Sorge, dass sie Schwierigkeiten mit den Vermieter bekommen könnten. Die Regelung der Zustimmugn wird bei Hochbeeten gefordert, nicht aber bei der Beflanzung von Straßenbeeten.
Forderung
- Keine Zustimmung der Nutzer*innen des Erdgeschosses des nächstliegenden Gebäudes
- Keine Verwaltungsgebühr für Bürger
Antwort Kreisverwaltungsreferat (KVR)
"(...) Den größten Einfluss hat ein aufgestelltes Hochbeet dabei auf den nächsten Anwohnenden auf Erdgeschossniveau. Diese werden regelmäßig mit der Optik des Beetes konfrontiert und bekommen auch mögliche Auswirkungen wie vermehrtes Insektenaufkommen oder entstehende Gerüche am intensivsten mit. Aus diesem Grund sollen Erdgeschossnutzer*innen nicht durch Hochbeete zwangsbeglückt werden, gegen die sie Einwände haben. (...)"
Die Begründung des KVR steht im Wiederspruch zum Biodiversitätskonzept
der Stadt München